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Förderkurse

Am Geschwister-Scholl-Gymnasium werden die jeder Schule zustehenden Ergänzungsstunden im ersten Halbjahr dazu verwendet, sogenannte soziale Kompetenz-Stunden einzurichten. Im zweiten Halbjahr nehmen verschiedene Förderkurse den Platz dieser Stunden ein.
In den Förderstunden soll jedes Kind gemäß seinen Begabungen und auf seinem Stand gefördert werden, d.h. dass Kinder, die Probleme in einem oder in mehreren Fächer im sprachlichen oder mathematischen Bereich haben, in kleinen Fördergruppen darin unterstützt werden, wieder das Niveau der Klasse zu erreichen. Besteht Nachholbedarf in mehreren Fächern entscheiden die Fachlehrer in Beratung mit dem Klassenlehrer, in welchem Fach die primäre Unterstützung erfolgen soll. Gegebenenfalls können die Kinder im anderen Fach durch das Programm „Schüler helfen Schülern“ unterstützt werden.

Schülerinnen und Schülern, die mit dem Unterrichtsstoff keinerlei Probleme haben, wird ein differenziertes Förderkursangebot unterbreitet, das sie je nach Interesse und Belegungsstärke der Kurse wählen können. Das Angebot reicht hier beispielsweise von den Umweltdetektiven über die Knobel-AG bis zur Arbeitsgemeinschaft Englische Sketche. Das Ziel dieser Förderkurse ist es, den Kindern interessante Aspekte verschiedenster Fächer nahezubringen, die im allgemeinen Unterricht keinen Platz finden bzw. über den zu vermittelnden Lehrstoff hinausgehen. So wird auch den leistungsstarken Schülerinnen und Schülern ein Angebot unterbreitet, in dem sie sich gemäß ihren Interessen weiterentwickeln können.


Die besondere Lernleistung in der gymnasialen Oberstufe

Am Geschwister-Scholl-Gymnasium wird die Durchführung der besonderen Lernleistung in der gymnasialen Oberstufe besonders gefördert. Im Folgenden sollen zunächst die Prinzipien der besonderen Lernleistung, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten der Realisierung und Kriterien zur Bewertung der besonderen Lernleistung wie sie vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung herausgegeben wurden, dargestellt werden.

  1. In der Informationsveranstaltung zur Jahrgangsstufe Q1 werden die Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit eine besondere Lernleistung zu erbringen informiert.
  2. Interessierte Schülerinnen und Schüler werden von der für sie zuständigen Stufenleitung über folgende Themen informiert:
    • allgemeinen Vorgaben (Möglichkeiten besonderer Lernleistungen im Rahmen der Schule oder über Wettbewerbsbeiträge)
    • Bedingungen und Anforderungen
    • Realisierungsmöglichkeiten an der Schule (Anregungen)
    • Organisation und Ablauf beim Einbringen der besonderen Lernleistung
  3. Interessierte Schülerinnen und Schüler beantragen die Durchführung einer besonderen Lernleistung bei der Schulleitung
  4. Die Schulleitung ordnet der Schülerin / dem Schüler eine betreuende Lehrkraft zu. Grundsätzlich ist jede Lehrkraft, die berechtigt ist, Grund- oder Leistungskurse zu unterrichten, auch verpflichtet, ggf. im Rahmen schulintern festgelegter Belastungsgrenzen und Entlastungsmöglichkeiten Beratungs- und Betreuungsaufgaben sowie die spätere Korrektur und Bewertung bei besonderen Lernleistungen zu übernehmen.
  5. Vereinbarung zwischen den Schülerinnen und Schülern, die eine besondere Lernleistung planen, und ihren Lehrerinnen und Lehrern über
    • das vorläufige Thema
    • den Zeitrahmen und ggf. besondere Bedingungen (Literatur/Material, Hilfsmittel, Arbeiten an anderen Orten oder mit anderen Institutionen …)
    • die Grobplanung der Arbeitsschritte bis zum Abschluss der besonderen Lernleistung
  6. Den Schülerinnen und Schülern wird geraten ein Arbeitstagebuch zu führen. Auch die Beratungslehrer sollten den Betreuungsprozess unter folgenden Stichpunkten regelmäßig protokollartig festhalten: Termine und Themen der einzelnen Besprechungen, Absprachen für die weitere Arbeit, Ideen und Probleme, Betreuungsaufwand.

  7. Arbeit an der besonderen Lernleistung und begleitende Beratung (im Verlauf der Jahrgangsstufe 12 und ggf. 13 / I)
    Bei der besonderen Lernleistung erbringen Schülerinnen und Schüler eine vorwiegend individuell bestimmte Leistung und organisieren ihren Lernweg in hohem Maße eigenverantwortlich. Daher sind Umfang und Art der Beratung und Betreuung erheblich themen- und personenabhängig und bedürfen der Absprache im Einzelfall.
    Eine Vereinbarung von kurzen Arbeitsbesprechungen unter Vorgabe der jeweiligen Erwartungen ist in vielen Fällen nützlich, weil sich dadurch z.B. die Präzisierung des Themas, die Kontinuität der Arbeit und ihre schrittweise Gliederung fördern lassen, Hilfen bei unvorhergesehenen Problemen und Irrwegen leichter erfolgen können und eine genauere Beobachtung und spätere Beurteilung des Arbeitsprozesses ermöglicht wird.
  8. Abgabe / Einreichen der besonderen Lernleistung zum vereinbarten Termin (spätestens bis zur Zulassung zum Abitur)
  9. Korrektur durch die betreuende Lehrkraft (mit Zweitkorrektor) nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung
  10. Kolloquium (von in der Regel 30 Minuten) vor einem Fachprüfungsausschuss ggf. mit Präsentation ( z.B. bei einer künstlerischen Produktion) im Zusammenhang mit der Abiturprüfung und abschließende Bewertung.


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