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Präambel

Das Zusammenleben an unserer Schule soll von gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme geprägt sein.
Wenn über 700 Menschen in einer Schule miteinander leben und arbeiten, geht dies nicht ohne gemeinsame Regeln.

Beginn und Ende des Unterrichts

  • Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude mit dem ersten Schellen um 7.45 Uhr, suchen ggf. ihre Schließfächer auf und bewegen sich in den Fluren und auf den Treppen rücksichtsvoll (kein Rennen, kein Rempeln). Insbesondere soll auch das Blockieren der Treppenaufgänge vermieden werden. Zuvor können sie sich auf den Schulhöfen oder in den Pausenhallen aufhalten. Bei sehr schlechtem Wetter kann die Aufsicht führende Person oder der Hausmeister Sonderregelungen treffen. Entsprechendes gilt, wenn der Unterricht später beginnt.
  • Die SuS entfernen nach jeder Unterrichtsstunde die in den Räumen entstandenen Verunreinigungen. Um den Reinigungskräften die Arbeit zu erleichtern, stellen die SuS nach Unterrichtsschluss die Stühle hoch.
  • Damit der Unterricht anderer Gruppen nicht gestört wird, muss auch nach Schulschluss Ruhe auf den Fluren und den Schulhöfen herrschen.

Ordnung und Sauberkeit

  • Sowohl die SuS als auch Lehrerinnen und Lehrer sind dafür verantwortlich, dass die schulische Einrichtung geschont und nicht beschädigt wird.
  • Jede/r verlässt die Klassen- und Fachräume als auch die Toiletten so, wie er sie selbst anzutreffen wünscht.
  • In einem schön gestalteten, ordentlichen und sauberen Raum fühlt man sich wohler. Die Verantwortung für die Räume und auch für die Sauberkeit auf dem Flurstück davor liegt bei den Lehrerinnen und Lehrern und dem von ihnen bestellten Ordnungsdienst.
  • Auch die Schulhöfe sind von Verunreinigungen freizuhalten. Die für den Ordnungsdienst benannten und von ihren Klassenleitungen eingeteilten Klassen kümmern sich um die Reinhaltung der Höfe (Hofdienst), die ordnungsgemäße Ausgabe von Bällen in den Pausen sowie die Reinigung der Tische in der Mensa nach dem Mittagessen.

Pausenordnung

  • Die erste (kleine) Pause sollte lediglich zum Besuch der Toiletten, zum Raum- wechsel oder zum Bereitlegen von Büchern und Materialien für die nächste Stunde genutzt werden.
  • In den großen Pausen verlassen alle SuS der Klassen 5 bis 9 die Schulgebäude und gehen auf einen der Schulhöfe. Ausschließlich in den Regenpausen, die durch ein besonderes Klingelzeichen angekündigt werden, dürfen sich auch die SuS der Klassen 5 bis 9 in den Pausenhallen und in der Mensa aufhalten. Der Gang zum Fahrradkeller darf weder in den Pausen noch in der Mittagspause als Zugang zu den Schulhöfen oder ins C-Gebäude benutzt werden.
  • Die SuS der Klassen 5 bis 9, die ihre Pause auf dem Schulhof C verbringen möchten, gehen entweder, von den Schulhöfen A und B kommend, an der Aula vorbei oder durchqueren die Aula.
  • Essen und Trinken sind grundsätzlich nur in den Pausenzeiten oder eigens dafür vorgesehenen (Trink-)Pausen im Unterricht gestattet.
  • Einkäufe am Kiosk sind möglichst zügig zu erledigen und nach dem 1. Schellen zur Beendigung der Pause nicht mehr zulässig. Direkt im Anschluss an ihre Einkäufe verlassen die SuS der Klassen 5 bis 9 die Mensa. Nur den SuS der Sek II dient die Mensa auch als Aufenthaltsraum.
  • Das Ballspielen während der Pausen ist nur in den speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt, allerdings nur so, dass eine Verletzungsgefahr möglichst ausgeschlossen werden kann. Fußball wird ausschließlich auf Hof C gespielt.
  • Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, suchen die SuS nach dem 1. Schellen, das die Beendigung der Pause anzeigt, unverzüglich ihren Raum auf, um sich auf die nächste Stunde einzustellen oder um ihre Taschen zum Wechsel in einen Fachraum zu holen.
  • Die Taschen müssen vor den Räumen so gelagert werden, dass niemand gefährdet wird. Die Gänge müssen frei bleiben.
  • Während der Pausen darf das Schulgelände von den SuS der Klassen 5-9 nicht verlassen werden. Zu den Sporthallen gehen die SuS erst nach dem 1. Schellen, das die Beendigung der Pause anzeigt.

Mittagspausenordnung

  • Unmittelbar nach dem Ende des 4. Unterrichtsblocks begeben sich die SuS der Stufen 5, 6 und 7 in die Mensa und nehmen dort ihr Essen ein.
  • Die SuS der 8. und 9. Stufe dürfen nach schriftlicher Erlaubnis durch die Eltern mit Vermerk auf dem Schülerausweis das Schulgelände verlassen.
  • Auch in der Mensa gilt die Regel, dass jede/r den von ihm produzierten Müll beseitigt und das benutzte Geschirr in die dafür vorgesehenen Wagen stellt.
  • Nach dem Essen sorgt ein Ordnungsdienst, der sich zu Beginn und am Ende
    der Mittagspause bei den Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrern meldet,
    für die Reinigung der Tische.
  • Jede/r der SuS trägt durch ruhiges Verhalten zu einer entspannten Atmosphä-
    re in der Mensa bei.
  • Ab 13:30 Uhr suchen die SuS die Betreuungsangebote der Mittagspause auf.
  • Auch wegen der Aufsichtspflicht der Schule muss sich jede/r in eine Gruppe
    begeben. Das Herumlaufen im Schulgebäude ist nicht erlaubt.

Mitbringen und Nutzen von Gegenständen

  • Um dem Unterricht folgen und sinnvoll mitarbeiten zu können, müssen grundsätzlich die Unterrichtsmaterialien bereitgehalten werden.
  • Darüber hinaus sollten keine weiteren Gegenstände mitgebracht werden. Insbesondere kann die Schule keine Verantwortung übernehmen für verloren gegangene Dinge, das gilt in besonderer Weise auch für Geldbeträge und Wertgegenstände aller Art. Es besteht von Seiten der Schule kein Versicherungsschutz.
  • Die Nutzung von Handys und Playern ist auf dem Schulgelände generell verboten. Einzig die von Lehrerinnen und Lehrern erlaubte Recherche im Unterricht sowie das Nutzen von MP3-Playern während der Mittagspause im Ruheraum sind gestattet. Zuwiderhandeln führt zum Einzug des Gerätes.
  • Dies gilt auch für alle Gegenstände, deren Nutzung in der Schule gefährlich sein kann, z. B. für Spiel- und Sportgeräte wie Skateboards, Rollerblades, harte Bälle oder dergleichen.
  • Wenn SuS Fahrräder zur Schule mitbringen, so ist darauf zu achten, dass bei der An- und Abfahrt auf dem Schulhof Rücksicht auf Mitschüler genommen wird. Fahrräder werden während des Unterrichts im Fahrradkeller aufbewahrt. Sie sind gegen Beschädigung und Diebstahl nicht über die Schule versichert.

Grundregeln

  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände gemäß Schulgesetz NRW grundsätzlich untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol und Drogen aller Art ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
  • Jede Form physischer und psychischer Gewaltanwendung, insbesondere Mobbing, ist in der Schule untersagt.

Verstöße gegen diese Grundregeln werden konsequent mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen geahndet, im Extremfall bis hin zur Entlassung von der Schule.

 


Beschlossen durch die Schulkonferenz am 19.03.2015