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Dem Konzept liegt die Idee zugrunde, dass Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schullaufbahn
immer mehr Rechte in Bezug auf die Nutzung von digitalen Endgeräten in der Schule erwerben. Es wird zudem zwischen der Nutzung von Handys sowie der Nutzung von Tablets / Laptops unterschieden, da Handys zu häufig im privaten Rahmen genutzt werden.
Es gelten folgende Grundregeln:

  • die unterrichtende Lehrkraft kann die Nutzung der Endgeräte jahrgangsunabhängig stets untersagen
  • ab Klasse 7 kann die unterrichtende Lehrkraft die Nutzung von Endgeräten im Bedarfsfall im Unterricht
    erlauben
  • in den Pausen werden die Endgeräte jahrgangsunabhängig nicht genutzt
  • es ist strengstens untersagt, Bild- / Video- oder Tonaufnahmen ohne Erlaubnis der Betroffenen
    anzufertigen
  • digitale Endgeräte sollen als Heftersatz, aber nicht als Ersatz für analoge Bücher genutzt werden; die
    Schüler*innen bringen ihre Schulbücher also weiterhin mit (kein Abfotografieren der Buchseite bei Sitznachbar*in); natürlich können – sofern verfügbar – digitale Schulbücher genutzt werden; ein pdf- Export muss durch die Schüler*innen gewährleistet sein

Endgerätnutzung

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