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Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei starkem Schneefall – entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden. Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibetermin an.

Unterricht im Regierungsbezirk Bezirksregierung Düsseldorf

Liebe Eltern,

dass es an Tagen mit morgendlichem Schneefall zu Unregelmäßigkeiten bezüglich des Unterrichtsbeginns kommt, lässt sich sicherlich nicht vermeiden. Alle Lehrkräfte bemühen sich aber darum, so schnell wie möglich zur Schule zu kommen. In der Regel entspannt sich auch mittags oft die Situation, die Busse fahren dann wieder regelmäßig und die Straßen sind in geräumtem Zustand. Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind in die Schule zu schicken, dann werden wir, soweit eben möglich, sicher stellen, dass der Unterricht planmäßig erteilt wird und die Kinder bis zum Unterrichtsende in der Schule verbleiben können. Von extremen Ausnahmesituationen abgesehen sollte Unterrichtsausfall durch Witterungseinflüsse ein ausgesprochener Einzelfall bleiben.

Freundliche Grüße

Stefanie Reuter